VERSCHWIEGENHEIT

Jetzt aber PSST!

Nach der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes der Schriftdolmetscher in Deutschland e.V. ist der Schriftdolmetscher, der Mitglied des Bundesverbandes ist, verpflichtet, über den Auftrag und die dabei bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Der Schriftdolmetscher führt jeden Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen professionell aus und wahrt Stillschweigen über das Gehörte und Gedolmetschte.

HörSchrift, in der Person von Johannes Hoppe, ist Mitglied des Bundesverbandes und unterwirft sich freiwillig dieser Regelung sowie selbstverständlich der gesamten Berufs- und Ehrenordnung.