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Häufig gestellte Fragen über das Einsatzgebiet zu den Dienstleistungen von HörSchrift
HörSchrift bietet Ihnen die Einsätze in 3 verschiedenen Formen an.
1.) Mobiler Einsatz: D.h. z.B. bei einem Stadtrundgang geht der Schriftdolmetscher mit unjd die Kunden können auf einem Tablet oder auf dem Handy mitlesen.2.) Online-Einsatz: In einer Videokonferenz o.ä. kann auf dem PC der Text mitgelesen werden.
3.) Präsenz-Einsatz: Hier ist der Dolmetscher direkt vor Ort und die Kunden können direkt auf dem Handy oder einem Beamer mitlesen.
In folgenden Fällen bietet sich ein Fern-Dolmetschen (Online-dolmetschen) an:
Hinweis:
Für einen Fern-Dolmetsch-Einsatz muss gewährleistet sein, dass eine stabile Internet- und Tonverbindung während des gesamten Einsatzes gesichert ist.Wenn Sie als Unternehmen oder privater Veranstalter einen Schriftdolmetscher einsetzen, zeigen Sie,
dass Sie auch Besucher mit einer Hörbehinderung willkommen heißen.
Zudem ist dies ein wichtiger Beitrag zu einer barrierefreien Veranstaltung!
Die Erkennungs-Software muss auf den Sprecher und seine Aussprache trainiert werden. Ob das ein Dialekt oder eine bestimmte Sprechweise ist, muss der Software „beigebracht“ werden, damit diese den Text richtig, schnell und korrekt erkennen kann.
Zudem muss der Schriftdolmetscher nicht nur den Text schreiben bzw. einsprechen, sondern auch auf eine korrekte Schreibweise, sowie auf die Satzzeichen, die Groß-/Kleinschreibung und die Orthografie achten. Des Weiteren müssen zeitgleich akustische Besonderheiten besonders gekennzeichnet mit aufgeschrieben werden.Ein Schriftdolmetscher kann nicht nur schnell schreiben oder Text schnell einsprechen. Ein Schriftdolmetscher lernt im Rahmen seiner Ausbildung auch, was die Besonderheiten von Personen mit einer Höreinschränkung sind und auf was man dabei achten muss.
Wenn der Kunde z.B. eine inhaltliche Übertragung des Gesprochenen erwünscht, muss dies umgesetzt werden. Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass ein Schriftdolmetscher eine simultane Dolmetschleistung erbringt. D.h. während der Sprecher spricht, muss der Schriftdolmetscher sich den gesprochenen Text merken und mit einem geringen Zeitverzug von ca. 2-3 Sekunden notieren. Während des Notierens muss allerdings bereits das neu gesprochene des Sprechers bereits gemerkt werden. usw. usw.
Ein Schriftdolmetscher hat keine Möglichkeit einer Wiederholung des Gesagten, falls er etwas nicht ganz vollständig gehört hat. Das Dolmetschen eines Schriftdolmetschers geht über einen längeren Zeitraum und erfordert eine hohe Konzentrationsfähigkeit des Dolmetschers.
Bei jedem Einsatz findet der Schriftdolmetscher eine andere Situation, ein anderes Thema und andere Kunden vor. Auf alle Aspekte muss er sich dann neu einstellen, um einen gute Qualität des Verdolmetschten zu erbringen.
Ist eine Person von Geburt an ertaubt, so kann diese meist die Gebärdensprache und diese dient als Ihre Muttersprache. Ein Gebärdensprachdolmetscher ist in diesem Fall die beste Lösung.
Ist eine Person erst später ertaubt oder ist mittel- oder hochgradig schwerhörig, so kann diese betroffene Person im Allgemeinen keine Gebärdensprache. Je nach Lebensalter wird es schwieriger, die Gebärdensprache zu erlernen, da diese nicht nur eigene Begriffe / Vokabeln, sondern auch eine eigene Grammatik und eine eigene Logik besitzt. Diese Mitmenschen lesen dann gerne die Mitschrift des Schriftdolmetscher mit, da sie dadurch besser das Gesagte verstehen können.
Sollten Sie sich in diesem Punkt unsicher sein, sprechen Sie mich gerne an, ich helfe Ihnen dann gerne weiter.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Schriftdolmetscher auf (Telefon, Mobil, eMail, etc.). Der Schriftdolmetscher wird sich dann bei Ihnen melden und alles Weitere mit Ihnen besprechen.
Liegen dem Schriftdolmetscher alle relevanten Daten vor, wird Ihnen dieser ein Angebot erstellen. Bitte reichen Sie dieses Angebot dann bei dem dementsprechenden Kostenträger ein. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann. So bald Ihnen eine Kostenübernahme seitens des Kostenträgers vorliegt, buchen Sie bitte den Einsatz bei Ihrem Schriftdolmetscher.
Sonderwünsche sind im Vorfeld mit dem Schriftdolmetscher zu besprechen und zu vereinbaren.
Nein, es ist keine geschützte Berufsbezeichnung!
Um eine gewisse Qualität, Seriosität und Professionalität sichern zu können, gibt es Ausbildungsträger, die Schriftdolmetscher speziell ausbilden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie ihren Schriftdolmetscher daraufhin an.
Ein Absolvent eines solchen Ausbildungsträgers erhält nach einer bestandenen Abschlussprüfung, die alle wichtigen Teile für ein Arbeitsleben als Schriftdolmetscher beinhaltet, ein Zertifikat und darf sich dann „ zertifizierter Schriftdolmetscher“ nennen. Im Zuge der Ausbildung lernt ein zertifizierter Schriftdolmetscher alle wichtigen technischen, rechtlichen und praktischen Belange eines Dolmetsch-Einsatzes.
Die Berufs- und Ehrenordnung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil. Wird ein „ zertifizierter Schriftdolmetscher“ eingesetzt, kann der Kunde davon ausgehen, dass dieser umfassend geschult wurde und dieser auch besonderes auf die Aspekte Verschwiegenheit etc. achtet.
Zudem gibt es für die zertifizierter Schriftdolmetscher die Möglichkeit sich von staatl. Stelle prüfen zu lassen. Die Hessische Lehrkräfteakademie in Darmstadt bietet die Prüfung zum „staatl. geprüften Schriftdolmetscher“ an.
Die beiden Berufsbezeichnungen „ zertifizierter Schriftdolmetscher“ und „staatl.geprüfter Schriftdolmetscher“ sind geschützt und dürfen nur nach dementsprechender Ausbildung und Prüfung geführt werden.
Aufgrund des „Grades der Behinderung (GdB)“ bzw. Hörbehinderung kann ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung bestehen. Dann übernimmt ein Kostenträger die Kosten für Sie.
Wichtig!!
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Einsatz gestellt werden!