Fragen & Antworten

Was ist eigentlich...?

Häufig gestellte Fragen über das Einsatzgebiet zu den Dienstleistungen von HörSchrift

Wie kann HörSchrift Sie unterstützen?

Audiodeskription ist eine Technik, die visuelle Informationen durch gesprochene Erklärungen und Beschreibungen zugänglich macht. Sie wird hauptsächlich eingesetzt, um blinden oder sehbehinderten Menschen das Verständnis von Filmen, Theaterstücken, Fernsehsendungen, Museen und anderen visuellen Medien zu erleichtern. Während der visuellen Pausen in einem Film oder einer Aufführung beschreibt ein Erzähler wichtige visuelle Elemente wie Handlungen, Mimik, Kostüme, Szenenwechsel und andere relevante Details, um ein vollständigeres Erleben der visuellen Inhalte zu ermöglichen.
Eine barrierefreie Veranstaltung ist ein Event, das so gestaltet ist, dass alle Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten teilnehmen können. Dies umfasst Maßnahmen wie rollstuhlgerechte Zugänge, visuelle und akustische Unterstützungssysteme wie Gebärdensprachdolmetscher, Audiodeskription und Untertitel, sowie klare und einfache Beschilderung. Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen, damit alle Teilnehmer gleichermaßen und selbstbestimmt am Geschehen teilhaben können. Barrierefreiheit fördert Inklusion und sorgt dafür, dass niemand aufgrund von Einschränkungen ausgeschlossen wird.
Einfache Sprache ist eine speziell entwickelte Kommunikationsform, die darauf abzielt, Texte und Informationen für alle Menschen verständlich zu machen, insbesondere für diejenigen mit Sprach- oder Lernschwierigkeiten, geringer Lesekompetenz oder Menschen, die eine Fremdsprache sprechen. Sie zeichnet sich durch kurze Sätze, einfache Wörter, klare Struktur und Vermeidung von Fachbegriffen aus. Das Ziel der Einfachen Sprache ist es, Barrieren in der Kommunikation abzubauen und sicherzustellen, dass wichtige Informationen für alle zugänglich und verständlich sind. Einfache Sprache fördert Inklusion und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen wie Bildung, Verwaltung und Öffentlichkeit.

HörSchrift bietet Ihnen die Einsätze in 3 verschiedenen Formen an.

1.) Mobiler Einsatz: D.h. z.B. bei einem Stadtrundgang geht der Schriftdolmetscher mit unjd die Kunden können auf einem Tablet oder auf dem Handy mitlesen.

2.) Online-Einsatz: In einer Videokonferenz o.ä. kann auf dem PC der Text mitgelesen werden.

3.) Präsenz-Einsatz: Hier ist der Dolmetscher direkt vor Ort und die Kunden können direkt auf dem Handy oder einem Beamer mitlesen.

In folgenden Fällen bietet sich ein Fern-Dolmetschen (Online-dolmetschen) an:

  • Der Kunde fühlt sich wohler, wenn er keinen Schriftdolmetscher neben sich sitzen hat (zum Beispiel bei einem Arztbesuch).
  • Der Einsatzzeitraum ist kurz. Dabei würden die Reisekosten den Rahmen schon sprengen.
  • Ein Einsatz ist kurzfristig notwendig, der Schriftdolmetscher hat keine Zeit pünktlich anzureisen.
  • Der Schriftdolmetscher ist zu weit weg, soll aber auf Grund seiner Fachkenntnis diesen Einsatz dolmetschen.
  • Bei einem längeren Einsatz muss ein weiterer Schriftdolmetscher eingesetzt werden. Dieser kann zum Beispiel online zugeschaltet werden.
  • Bei einer Videokonferenz über das Internet wird der Schriftdolmetscher online eingesetzt.

Hinweis:

Für einen Fern-Dolmetsch-Einsatz muss gewährleistet sein, dass eine stabile Internet- und Tonverbindung während des gesamten Einsatzes gesichert ist.
Gebärdensprache ist eine eigenständige, visuell-manuelle Sprache, die von gehörlosen und schwerhörigen Menschen genutzt wird, um miteinander zu kommunizieren. Sie besteht aus Handzeichen (Gebärden), Mimik, Körperhaltung und Bewegungen, die in Kombination Bedeutungen ausdrücken. Gebärdensprache hat eine eigene Grammatik und Syntax, die sich von der Lautsprache unterscheidet. Es gibt viele verschiedene Gebärdensprachen weltweit, wie die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die American Sign Language (ASL) oder die British Sign Language (BSL). Gebärdensprache ermöglicht es gehörlosen Menschen, uneingeschränkt zu kommunizieren und ist ein wichtiges Mittel zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit.
Ein Gebärdensprachdolmetscher (GSD) ist ein speziell ausgebildeter Fachmann, der zwischen der Gebärdensprache und der Lautsprache vermittelt. Gebärdensprachdolmetscher ermöglichen die Kommunikation zwischen gehörlosen oder schwerhörigen Menschen und hörenden Personen, indem sie gesprochene Sprache in Gebärdensprache und umgekehrt übersetzen. Sie arbeiten in verschiedenen Kontexten wie bei Arztbesuchen, in Schulen, bei Gerichtsverhandlungen, auf Konferenzen oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Gebärdensprachdolmetscher spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Inklusion und Barrierefreiheit, indem sie sicherstellen, dass gehörlose und schwerhörige Menschen gleichberechtigt an gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben können.
Schriftdolmetschen ist gemäß der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) eine Kommunikationshilfe, die dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellt ist. Beim Schriftdolmetschen werden gesprochene Sprache (Lautsprache) und akustische Informationen für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung in geschriebene Sprache (Schriftsprache) übertragen. Dadurch wird Hörbares lesbar gemacht.

Zuständige Behörden und Träger

  • Bundesbehörde: Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger
  • Gericht, Staatsanwalt: Gerichtskasse
  • Kommunalbehörde (Behördengänge, Stadtverwaltung, Kommunalverwaltung, Jugendamt, etc.): jeweiliges Land bzw. Kommune
  • Schule, Studium (Elternabende, Elternsprechtage): Landkreis
  • Staat: Ämter, Behörden
  Weitere Kostenträger:
  • Medizinischer Bereich: Krankenkasse
  • Beruf: Arbeitsamt, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Integrationsamt, Integrationsfachdienst der Hauptfürsorgestellen, Rehabilitationsträger, Rentenversicherung
  • Kirche: jeweiliges Bistum, DAFEG
  • Kultur (Ausstellungen, Parteitage): Veranstalter
  • Veranstalter: Veranstalter
  Diese Übersicht zeigt die Zuständigkeiten für die Kostenübernahme des Schriftdolmetschens in verschiedenen Bereichen.
Der Text eines Schriftdolmetschers kann vom Kunden auf vielfältige Weise mitgelesen werden. Ob über einen Beamer projiziert, auf einer Webseite angezeigt oder auf einem Smartphone, Tablet oder Notebook empfangen – die Flexibilität der Darstellungsmöglichkeiten sorgt dafür, dass die übertragenen Inhalte stets leicht zugänglich und gut lesbar sind. Diese vielfältigen Optionen ermöglichen es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, unabhängig von der verwendeten Technologie, in Echtzeit an Gesprächen und Veranstaltungen teilzunehmen.
Schriftdolmetschen ist eine Kommunikationshilfe, bei der gesprochene Sprache und akustische Informationen in Echtzeit in geschriebene Sprache umgewandelt werden. Diese Dienstleistung ermöglicht es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, das gesprochene Wort zu lesen und somit aktiv an Gesprächen, Vorträgen und Veranstaltungen teilzunehmen. Schriftdolmetscher arbeiten professionell und präzise, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen klar und verständlich übermittelt werden. Durch die verschiedenen Anzeigemöglichkeiten wie Beamer, Webseiten oder mobile Geräte wird Schriftdolmetschen flexibel und zugänglich gemacht.
Ein Schriftdolmetscher ist ein spezialisierter Fachmann, der gesprochene Sprache und akustische Informationen in Echtzeit in geschriebene Sprache übersetzt. Diese Dienstleistung ermöglicht Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, das Gesprochene durch Lesen zu verstehen und aktiv an Gesprächen, Veranstaltungen und Meetings teilzunehmen. Schriftdolmetscher arbeiten in verschiedenen Kontexten, wie z.B. bei Konferenzen, in Bildungseinrichtungen, bei Arztbesuchen oder in beruflichen Meetings. Durch ihre präzise und professionelle Arbeit tragen sie maßgeblich zur Barrierefreiheit und Inklusion bei.
Zum Beispiel:
 
Arzttermin, Banktermin, Vorstellungsgespräch, etc..
Zum Beispiel:
 
 Vorträge, Konzerte, Lesungen, etc.
Zum Beispiel:
 
Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Hochzeit, Beerdigung (Abrechnung über den Kostenträger)
 
Gottesdienst allg. (Abrechnung über Ortsgemeinde), etc.
Zum Beispiel:
 
Online-Meetings, Schulungen, etc.
Zum Beispiel:
 
Betriebsbesichtigungen, Dampferfahrten, Museumsführungen, Stadtrundgänge,  etc.
Zum Beispiel:
 
Agentur für Arbeit, Behördengänge, Jugendamt, Bundesbehörde, Standesamt, Bürgerversammlungen, Einwohnermeldeamt, Kommunalverwaltung, Rentenversicherungsträger, Stadtverwaltung, etc.   
Zum Beispiel:
 
Bewährungshilfen, Gerichtstermine, Gutachten, Polizei, Prozess, Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, Vernehmungen, etc. 
Zum Beispiel:
 
Arbeitsassistenz, Aus-, Weiter- & Fortbildungen, Berufsausbildung, Berufsberatung, Berufsumschulungen, Betriebs- und Personalversammlungen, Dienstbesprechungen, Konferenzen, Kongresse, Internet-Meetings, Mitarbeitergespräche, Schulungen, Seminare Sitzungen, Tagungen, Pressekonferenzen, Rentenberatung, Teambesprechungen, Vorstellungsgespräche, Workshops, etc.
Zum Beispiel:
 
Elternabend, Elternsprechtag, Kindergarten, Kinderkrippe, Schule (Unterricht, Übungen, Ausflüge, etc.),  Studium / Universität (Vorlesungen, Übungen, Tutorien; Exkursionen, etc.), etc.
Zum Beispiel:
 
Arztbesuche, Beratungsgespräche, Hörgeräteakustiker, Krankenhaus, Optiker, Reha-Maßnahmen, etc.
Zum Beispiel:
 
Ausstellungen / Messen, Jahreshauptversammlungen, Museumsbesuche, öffentliche Veranstaltungen, politischen Veranstaltungen von Parteien oder Verbänden, Theaterbesuche, Vorträge, etc.

Hinweis:

Wenn Sie als Unternehmen oder privater Veranstalter einen Schriftdolmetscher einsetzen, zeigen Sie, 

dass Sie auch Besucher mit einer Hörbehinderung willkommen heißen. 

 

Zudem ist dies ein wichtiger Beitrag zu einer barrierefreien Veranstaltung!

Weitere wichtige Fragen

Je nach Kundenwunsch kann der Text auf einem Beamer (bei größeren Veranstaltungen), auf dem Monitor des Schriftdolmetscher oder auf dem persönlichen Tablet oder Smartphone mitgelesen werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter „ Präsentationsformen„.

Die Erkennungs-Software muss auf den Sprecher und seine Aussprache trainiert werden. Ob das ein Dialekt oder eine bestimmte Sprechweise ist, muss der Software „beigebracht“ werden, damit diese den Text richtig, schnell und korrekt erkennen kann. 

Zudem muss der Schriftdolmetscher nicht nur den Text schreiben bzw. einsprechen, sondern auch auf eine korrekte Schreibweise, sowie auf die Satzzeichen, die Groß-/Kleinschreibung und die Orthografie achten. Des Weiteren müssen zeitgleich akustische Besonderheiten besonders gekennzeichnet mit aufgeschrieben werden.
Ein Sprecher muss sich auf den sachlich korrekten und verständlichen Inhalt konzentrieren.

Ein Schriftdolmetscher kann nicht nur schnell schreiben oder Text schnell einsprechen. Ein Schriftdolmetscher lernt im Rahmen seiner Ausbildung auch, was die Besonderheiten von Personen mit einer Höreinschränkung sind und auf was man dabei achten muss.

Wenn der Kunde z.B. eine inhaltliche Übertragung des Gesprochenen erwünscht, muss dies umgesetzt werden. Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass ein Schriftdolmetscher eine simultane Dolmetschleistung erbringt. D.h. während der Sprecher spricht, muss der Schriftdolmetscher sich den gesprochenen Text merken und mit einem geringen Zeitverzug von ca. 2-3 Sekunden notieren. Während des Notierens muss allerdings bereits das neu gesprochene des Sprechers bereits gemerkt werden. usw. usw.

Ein Schriftdolmetscher hat keine Möglichkeit einer Wiederholung des Gesagten, falls er etwas nicht ganz vollständig gehört hat. Das Dolmetschen eines Schriftdolmetschers geht über einen längeren Zeitraum und erfordert eine hohe Konzentrationsfähigkeit des Dolmetschers.

Bei jedem Einsatz findet der Schriftdolmetscher eine andere Situation, ein anderes Thema und andere Kunden vor. Auf alle Aspekte muss er sich dann neu einstellen, um einen gute Qualität des Verdolmetschten zu erbringen.

Ist eine Person von Geburt an ertaubt, so kann diese meist die Gebärdensprache und diese dient als Ihre Muttersprache. Ein Gebärdensprachdolmetscher ist in diesem Fall die beste Lösung.

Ist eine Person erst später ertaubt oder ist mittel- oder hochgradig schwerhörig, so kann diese betroffene Person im Allgemeinen keine Gebärdensprache. Je nach Lebensalter wird es schwieriger, die Gebärdensprache zu erlernen, da diese nicht nur eigene Begriffe / Vokabeln, sondern auch eine eigene Grammatik und eine eigene Logik besitzt. Diese Mitmenschen lesen dann gerne die Mitschrift des Schriftdolmetscher mit, da sie dadurch besser das Gesagte verstehen können.

Sollten Sie sich in diesem Punkt unsicher sein, sprechen Sie mich gerne an, ich helfe Ihnen dann gerne weiter.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Schriftdolmetscher auf (Telefon, Mobil, eMail, etc.). Der Schriftdolmetscher wird sich dann bei Ihnen melden und alles Weitere mit Ihnen besprechen.

Liegen dem Schriftdolmetscher alle relevanten Daten vor, wird Ihnen dieser ein Angebot erstellen. Bitte reichen Sie dieses Angebot dann bei dem dementsprechenden Kostenträger ein. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann. So bald Ihnen eine Kostenübernahme seitens des Kostenträgers vorliegt, buchen Sie bitte den Einsatz bei Ihrem Schriftdolmetscher.

Sonderwünsche sind im Vorfeld mit dem Schriftdolmetscher zu besprechen und zu vereinbaren.

Nein, es ist keine geschützte Berufsbezeichnung!

Um eine gewisse Qualität, Seriosität und Professionalität sichern zu können, gibt es Ausbildungsträger, die Schriftdolmetscher speziell ausbilden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie ihren Schriftdolmetscher daraufhin an.

Ein Absolvent eines solchen Ausbildungsträgers erhält nach einer bestandenen Abschlussprüfung, die alle wichtigen Teile für ein Arbeitsleben als Schriftdolmetscher beinhaltet, ein Zertifikat und darf sich dann „ zertifizierter Schriftdolmetscher“ nennen. Im Zuge der Ausbildung lernt ein zertifizierter Schriftdolmetscher alle wichtigen technischen, rechtlichen und praktischen Belange eines Dolmetsch-Einsatzes.

Die Berufs- und Ehrenordnung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil. Wird ein „ zertifizierter Schriftdolmetscher“ eingesetzt, kann der Kunde davon ausgehen, dass dieser umfassend geschult wurde und dieser auch besonderes auf die Aspekte Verschwiegenheit etc. achtet.

Zudem gibt es für die zertifizierter Schriftdolmetscher die Möglichkeit sich von staatl. Stelle prüfen zu lassen. Die Hessische Lehrkräfteakademie in Darmstadt bietet die Prüfung zum „staatl. geprüften Schriftdolmetscher“ an.

Die beiden Berufsbezeichnungen „ zertifizierter Schriftdolmetscher“ und „staatl.geprüfter Schriftdolmetscher“ sind geschützt und dürfen nur nach dementsprechender Ausbildung und Prüfung geführt werden.

Hinweis:

Aufgrund des „Grades der Behinderung (GdB)“ bzw. Hörbehinderung kann ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung bestehen. Dann übernimmt ein Kostenträger die Kosten für Sie.

 

Wichtig!! 

Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Einsatz gestellt werden!